AGB des Gut Thansen
- alle Bereiche der
STUMM Kommunikation Betriebs GmbH & Co.KG
§1 Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für alle Gastaufnahmeverträge, die zwischen der STUMM Kommunikation Betriebs GmbH & Co.KG (im Folgenden „Gut Thansen“ genannt) mit Dritten (Gast/Kunde/ Vertragspartner) abgeschlossen werden sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Gut Thansen. Die Leistungen bestehen insbesondere in der entgeltlichen Nutzungsüberlassung von Hotelzimmern und weiteren Räumlichkeiten für z.B. Events, Tagungen, Banketten und sonstigen Veranstaltungen, dem Verkauf von Speisen und Getränken (F&B), der Durchführung von Musikveranstaltungen, Tanzveranstaltungen und sonstigen Programmen sowie allen damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Gut Thansen. Das Gut Thansen ist berechtigt, seine Leistungen durch Dritte zu erfüllen.
- Diese AGB beziehen sich auf alle Vertragsarten wie z. B. Kontingent -oder Veranstaltungsverträge, die mit dem Gut Thansen abgeschlossen werden. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.
- AGB des Vertragspartners finden keine Anwendung, auch wenn das Gut Thansen diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine AGB werden hiermit widersprochen.
§2 Vertragsschluss Reservierungen/ Weiterverkauf
- Durch die Annahme einer vom Gast vorgenommenen Reservierung, mündlich oder schriftlich, ist ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Diese Vereinbarung, in Form einer Reservierung von bestellten Zimmern, ist für beide Vertragspartner bindend. Die Reservierung für bestellte, aber noch nicht bezahlte Zimmer gilt jeweils bis 18.00 Uhr des Anreisetages. Es besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Übernachtungsdienstleistung in einem bestimmten Zimmer. Das Gut Thansen behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Reservierung, die reservierten Zimmer anderweitig zu vermieten. Der Gast erhält durch das Gut Thansen eine verbindliche Buchungs- bzw. Reservierungsnummer, auf ausdrücklichen Wunsch auch eine schriftliche Reservierungsbestätigung. Das Gut Thansen behält sich das Recht vor, branchenübliche Restriktionen wie Mindestaufenthalte, Buchungsgarantien oder Anzahlungen für bestimmte Daten zu definieren.
- Der Weiterverkauf/-vermietung und/ oder die Weitervermittlung von gebuchten Zimmern und Tagungsräumlichkeiten ist untersagt. Insbesondere ist die Weitervermittlung von Zimmern und/oder Zimmerkontingenten/Tagungsräumlichkeiten an Dritte zu höheren Preisen als den tatsächlichen Preisen unzulässig. Auch die Abtretung oder der Verkauf des Anspruchs gegen das Gut Thansen ist nicht zulässig. Das Gut Thansen ist in diesen Fällen berechtigt, die Buchung zu stornieren, insbesondere wenn der Gast bei der Abtretung/ dem Verkauf gegenüber dem Dritten unwahre Angaben über die Art der Buchung oder die Bezahlung gemacht hat. Eine Nutzung des Gut Thansen-Zimmers zu einem anderen als dem Beherbergungszweck ist ausdrücklich untersagt.
- Schließt der Vertragspartner einen sog. Kontingentvertrag ab, haftet der Vertragspartner für sämtliche Schäden, die der Endnutzer schuldhaft verursacht.
- Besteht die Leistungspflicht vom Gut Thansen neben der Gewährung von Kost und Logis in der Organisation eines Eventprogrammes (Sonderleistung) als entgeltliche Eigenleistung, so kann dafür auch eine gesonderte Abrechnung ergehen.
- Das Gut Thansen haftet nicht für Schäden, die der Vertragspartner anlässlich der Inanspruchnahme einer Sonderleistung eines Dritten erleidet, auch wenn dieser vom gut Thansen im Auftrag des Kunden gebucht wurde. Der Vertragspartner wird insoweit auf die Durchsetzung seiner Ansprüche gegenüber dem jeweiligen Veranstalter der Sonderleistung verwiesen.
§3 Zimmernutzung, Zimmerübergabe, Stornofristen, Rauchverbot
- Die zur Verfügungsstellung der Zimmer erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken. Haustiere können nur nach vorheriger Zustimmung des Gut Thansen gegen gesonderte Berechnung mitgebracht werden. Hierfür steht ein limitiertes Angebot an Zimmern zur Verfügung.
- Reservierte Zimmer stehen dem Gast generell ab 15.00 Uhr des Anreisetages und bis 10.00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit kann eine spätere Abreise (Late Check-out) mit dem Gut Thansen im Voraus vereinbart werden. Stimmt das Gut Thansen einem LateCheck-out zu, ist das Gut Thansen berechtigt, für die zusätzliche Nutzung des Zimmers gesonderte Gebühren in Rechnung zu stellen. Für Abreisen, die nach 16.00 Uhr erfolgen, wird der volle Tagespreis des Zimmers erhoben. Ein vertraglicher Anspruch auf einen Early- als auch Late-Checkout besteht nicht.
- Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, hat das Gut Thansen das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Vertragspartner daraus Rechte oder Ansprüche herleiten kann. Eine garantierte Reservierung liegt dann vor, wenn der Gast die Übernachtungsdienstleistung mittels Kreditkartenummer bestätigt und die bestellten Zimmer nicht vor 15.00 Uhr am Anreisetag storniert. Bei Nichterscheinen des Gastes (No Show) wird der volle Betrag des gebuchten Aufenthaltes berechnet. Für Buchungen im Rahmen eines Kontingentvertrages oder für eine Reservierung von mehr als drei Zimmern pro Nacht, gelten die in diesen Verträgen vereinbarten Stornofristen und sonstigen Vereinbarungen. Reservierungen können mit Angabe der Reservierungsnummer auch storniert werden.
- In sämtlichen Zimmern und öffentlichen Bereichen des Gebäudes ist das Rauchen (inkl. ShiShas, Vapes, E-Zigaretten, o.ä.) verboten. Bei Verstoß wird dem zuwiderhandelnden Gast eine Extragebühr von EUR 120,00 in Rechnung gestellt. Sollte durch einen Verstoß gegen dieses Rauchverbot eine Weitervermietung wegen anhaltender Geruchsbelästigung nicht möglich sein, so behält sich das Gut Thansen vor, den zuwiderhandelnden Gast in voller Höhe mit dem Umsatzausfall zu belasten, auch nach dessen Abreise. Sollte die Rauchwarnanlage aufgrund des Rauches einer Zigarette im gesamten Hotel ausgelöst werden, so haftet der Gast mit einer Schadenersatzsumme in Höhe von bis zu EUR 1.000,00 (in Worten: tausend), je nach Bedeutsamkeit des Vorfalles.
- Die geltenden Preise sind Bruttogesamtpreise und beinhalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben. Für den Fall der Änderung von Steuer-, Gebühren-, und Abgabensätzen sowie der wirksamen Erhebung neuer, den Parteien bisher unbekannter Steuern, Gebühren und Abgaben behält sich das Gut Thansen vor, die Preise entsprechend anzupassen. Sollten Nettopreis aufgeführt sein, so sind diese als solche gekennzeichnet.
§4 Veranstaltungen
- Um eine sorgfältige Vorbereitung durch das Gut Thansen zu ermöglichen, hat der Vertragspartner dem Gut Thansen die endgültige Teilnehmerzahl spätestens zehn Werktage vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen. Sofern der Vertragspartner dabei eine höhere als die vereinbarte Teilnehmerzahl mitteilt, wird diese höhere Teilnehmerzahl nur dann Vertragsbestandteil, wenn das Gut Thansen dem zustimmt. Stimmt das Gut Thansen nicht zu, ist der Vertragspartner zu einer Durchführung der Veranstaltung mit einer höheren Teilnehmerzahl nicht berechtigt. Stimmt das Gut Thansen zu, richtet sich die Abrechnung nach der neuen Vereinbarung (ggf. mit zusätzlichen Aufwendungen). Ein Anspruch des Vertragspartners auf Zustimmung besteht nicht. Die Abrechnung richtet sich unabhängig von der Mitteilung der Höhe der Teilnehmerzahl nach den vertraglichen Vereinbarungen. Nehmen tatsächlich weniger Teilnehmer an der Veranstaltung teil, ist dies für die Abrechnung unerheblich.
- Verschiebt sich der vereinbarte Zeitpunkt des Beginns der Veranstaltung, so ist das Gut Thansen berechtigt, dem Vertragspartner sämtliche hierdurch entstandenen Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
- Reservierte Räume stehen dem Vertragspartner nur innerhalb des schriftlich vereinbarten Zeitraums zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme darüber hinaus bedarf der schriftlichen Zustimmung des Gut Thansen und wird grundsätzlich nur gegen zusätzliches Entgelt gewährt.
- Raumänderungen bleiben vorbehalten, soweit diese unter Berücksichtigung der Interessen des Gut Thansen für den Vertragspartner zumutbar sind.
- Bei Veranstaltungen, die über 24:00 Uhr hinausgehen kann das Gut Thansen, wenn nicht schriftlich ausdrücklich anders vereinbart, je angefangener Stunde im Mindesten 11000 Euro zzgl. ges. UmSt. in Rechnung stellen. Der Vertragspartner haftet dem Gut Thansen gegenüber für zusätzliche Leistungen an die Veranstaltungsteilnehmer oder gegenüber Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung.
- Sämtliche behördlichen Genehmigungen hat der Vertragspartner auf eigene Kosten zu beschaffen, sofern schriftlich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Dem Vertragspartner obliegt die Einhaltung aller relevanten (ordnungs-) rechtlichen Vorgaben. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben wie z.B. GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer und ähnliche. sind durch den Vertragspartner unverzüglich direkt an den Gläubiger zu zahlen – soweit nichts anderes vereinbart ist.
- Der Vertragspartner haftet für das Verhalten seiner Mitarbeiter, der Veranstaltungsteilnehmer sowie sonstiger Hilfskräfte wie für sein eigenes Verhalten. Das Gut Thansen kann vom Vertragspartner die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
- Um Beschädigungen vorzubeugen, ist die Anbringung und Aufstellung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen vorher mit dem Gut Thansen abzustimmen. Mitgebrachte Ausstellungs- und sonstige Gegenstände sind nach Veranstaltungsende zu entfernen. Kommt der Vertragspartner dieser Regelung nicht nach, so hat das Gut Thansen das Recht, eine Entfernung und kostenpflichtige Lagerung vorzunehmen. Eingebrachte Transportverpackungen, Umverpackungen und alle sonstigen Verpackungsmaterialien sind vom Vertragspartner auf eigenen Kosten zu entsorgen. Eine Entsorgung kann kostenpflichtig vorgenommen werden, falls der Vertragspartner die Verpackungen nach Veranstaltungsende zurücklässt. Alle im Rahmen der Veranstaltung eingebrachten Gegenstände wie Dekorationsmaterial und ähnliche müssen sämtlichen maßgeblichen Ordnungsvorschriften entsprechen.
- Versicherungsschutz für eingebrachte Gegenstände besteht seitens des Gut Thansen nicht. Der Abschluss einer erforderlichen Versicherung ist ausschließlich Sache des Vertragspartners.
- Störungen oder Defekte an vom Gut Thansen zur Verfügung gestellten Einrichtungen werden, soweit dies dem Gut Thansen möglich ist, beseitigt. Der Vertragspartner kann in diesem Zusammenhang keine Ansprüche herleiten.
- Werden vom Vertragspartner eigene elektrische Anlagen eingebracht, so bedarf es vor Anschluss an das Stromnetz der Zustimmung der Gut Thansen-Leitung. Der anfallende Stromverbrauch wird nach den gültigen Bereitstellungs-und Arbeitspreisen zzgl. Organisationszuschläge berechnet, wie das Versorgungsunternehmen sie dem Gut Thansen belastet. Eine pauschale Erfassung und Berechnung steht dem Gut Thansen frei. Durch Anschluss auftretende Störungen oder Defekte an den technischen Anlagen des Gut Thansen gehen zu Lasten des Vertragspartners.
- Der Vertragspartner ist mit Zustimmung des Gut Thansen berechtigt, eigene Telefon -, Fax- und Datenübertragungseinrichtungen zu nutzen. Dafür kann das Gut Thansen eine Anschlussgebühr berechnen. Bleiben hierdurch geeignete Anlagen des Gut Thansen ungenutzt, kann das Gut Thansen eine Ausfallvergütung berechnen.
- Beschafft das Gut Thansen für den Vertragspartner technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten, handelt das Gut Thansen im Namen und für Rechnung des Vertragspartners; dieser haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt das Gut Thansen von allen Ansprüchen Dritter auf erstes schriftliches Anfordern frei. Eine Haftung des Gut Thansen wegen nicht rechtzeitiger Beschaffung oder einer Mangelhaftigkeit der beschafften Einrichtungen ist ausgeschlossen.
- Der Vertragspartner darf Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen (z.B. nationale Spezialitäten etc.) kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden. In den Fällen wird eine Allgemeinkostengebühr (Kork- oder Tellergeld) unter Abzug des anteiligen Wareneinsatzes berechnet. Im Falle der Zuwiderhandlung ist das Gut Thansen berechtigt, pro Teilnehmer einen pauschalierten Schadensersatzbetrag für den entstandenen Ausfall zu fordern, der dem Gut Thansen für die Erbringung der Leistung zugeflossen wäre. Das Gut Thansen übernimmt keinerlei Haftung für gesundheitliche Schäden bedingt durch den Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken.
- Zeitungsanzeigen, die Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Gut Thansen. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung, so hat das Gut Thansen das Recht, die Veranstaltung abzusagen.
- Jede Art von Werbung, Information, Einladungen durch die ein Bezug zum Gut Thansen, insbesondere durch Verwendung des Gut Thansen-Namens oder seiner Eigentümer, hergestellt wird, bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Gut Thansen.
- Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
- Die vermieteten Räume des Gut Thansen, alle Zuwegungen und die Innen- und Außenanlagen sind in ihrer Baulichkeit unantastbar, der Tageszustand am Anreisetag ist gegeben. Für Schäden durch z. B. unsachgemäße Befestigungen, Anbringung von Nägeln, Schrauben, Klebebänder und auch deren Rückstände, besondere Verschmutzungen an Wand oder Boden oder Inventar etc., haftet der Kunde, auch für die seiner Gäste.
- Das Gut Thansen kann von jedem Kunden die Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie oder einer Anzahlung, verlangen.
§5 Rücktritt des Kunden (Abbestellung/ Stornierung)
- Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Gut Thansen geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Gut Thansen der Vertragsaufhebung ausdrücklich schriftlich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung müssen jeweils in Textform erfolgen.
- Sofern zwischen dem Gut Thansen und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Gut Thansens auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Gut Thansen ausübt.
- Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Gut Thansen einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Gut Thansen den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Gut Thansen hat die ersparten Aufwendungen teilweise anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwendungen können dabei pauschaliert werden. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Gut Thansen steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
- Tritt der Kunde außerhalb der stornofreien Frist zurück, ist das Gut Thansen berechtigt, einen Stornobetrag für die vertraglich näher benannten Leistungen zu verlangen; Einzelheiten zu den Stornobedingungen weist der jeweilige Vertrag aus.
§6 Rücktritt des Gut Thansen
- Das Gut Thansen ist seinerseits berechtigt jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Sollten dem Gast/ Kunden dadurch vermeintliche Kosten oder Schäden entstehen, sind diese im Detail vom Gast/ Kunden nachzuweisen. Rücktrittsgründe können z.B. sein, dass der Kunde nicht mehr erreichbar ist und keine Antworten gibt oder dass Fristen verabsäumt wurden auf die in Textform (per e-mail) hingewiesen wurde, und mit einer Frist von zwei Werktagen keinerlei Antwort erfolgt oder ein ungebührliches Verhalten des Gastes/ Kunden vorliegt.
- Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Gut Thansen gesetzten angemessenen Nachfrist von 3 Werktagen nicht geleistet, so ist das Gut Thansen ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, unter Aufrechterhaltung der Forderung.
- Ferner ist das Gut Thansen berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls: - Höhere Gewalt oder andere vom Gut Thansen nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; - Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht wurden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein; - das Gut Thansen begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Gut Thansen in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dieses dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Gut Thansen zuzurechnen ist; - der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist oder ein Verstoß vorliegt.
- Der berechtigte Rücktritt des Gut Thansen begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.
§7 Zahlungsmittel/ Bereitstellung der Dienstleistung
- Die geltenden Preise werden explizit in Brutto (inkl. gesetzl. Umsatzsteuer) oder explizit in Netto (exkl. gesetzl. Umsatzsteuer) dargestellt. Für den Fall der Änderung von Steuer-, Gebühren-, und Abgabensätzen sowie der wirksamen Erhebung neuer, den Parteien bisher unbekannter Steuern, Gebühren und Abgaben behält sich das Gut Thansen vor, die Preise entsprechend anzupassen.
- Gültige Zahlungsmittel sind Bargeld in Euro, EC Karte, Master Card und Visa Card in Euro. Die Abgabe von Dienstleistungen auf später zu bezahlende Rechnung ist nicht möglich. Bei Zahlungen per Kreditkarte werden die Gebühren des jeweiligen Kreditkarteninstituts entsprechend auf die Rechnung aufgeschlagen. Dem Gast/ Kunden steht es frei in Bar, Echtzeitüberweisung oder EC-Card gebührenfrei zu zahlen.
- Die Preise der jeweiligen Leistungen bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste des Gut Thansen.
- Erhöhungen der Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Vertragspartners. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und erster Vertragsleistung 120 Tage, so hat das Gut Thansen das Recht, Preiserhöhungen bis maximal 15% vorzunehmen. Nachträgliche Änderungen der Leistungen können zu Veränderungen der Preise führen. Das Gut Thansen ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Vertragspartner eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zu 100% der gesamten Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners zu verlangen. Die Höhe der Voraus-zahlung und die Zahlungstermine können bei Eintreten im Vertrag festgehalten werden.
- Rechnungen sind grundsätzlich direkt bar oder per EC- oder mit Kreditkarte zu begleichen. Gutscheine (Voucher) von Reiseveranstaltern werden nur akzeptiert, wenn mit dem betreffenden Unternehmen ein Kreditabkommen besteht bzw. wenn entsprechende Vorauszahlungen geleistet wurden. Eine Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen ist ausgeschlossen.
- Rechnungen des Gut Thansen ohne Fälligkeitsdatum sind binnen sieben Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Gut Thansen kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Dem Gut Thansen bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Bei Zahlungsverzug ist das Gut Thansen berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen.
- Die Erstellung einer Gesamtrechnung entbindet nicht von der fristgerechten Zahlung der Einzelrechnungen. Ein Zahlungsverzug auch nur einer Einzelrechnung berechtigt das Gut Thansen, alle weiteren und zukünftigen Leistungen zurückzuhalten und die Erfüllung der Leistungen von einer Sicherheitsleistung in Höhe von bis zu 100% der noch ausstehenden Zahlung abhängig zu machen.
- Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 Euro fällig. Alle weiteren anfallenden Inkassokosten gehen zu Lasten des Vertragspartners.
- Der Vertragspartner kann gegenüber einer Forderung des Gut Thansen nur aufrechnen, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Sinngemäß gilt dies für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen eigener Forderungen des Vertragspartners. Ansprüche und sonstige Rechte dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des Gut Thansen abgetreten werden. Nutzt der Vertragspartner für die Bezahlung von Gut Thansen Leistungen mit Vorauszahlungspflicht (z.B. allgemeine Bestellungen mit Vorauszahlung, garantierte Buchung oder Gutscheine) eine Kreditkarte ohne diese physisch vorzulegen (z.B. über Telefon, Internet o.ä.), ist der Vertragspartner im Verhältnis zum Gut Thansen nicht berechtigt, seinem Kreditkarteninstitut gegenüber diese Belastung zu widerrufen.
§8 Gutscheine
Der Gutschein kann lediglich für Gut Thansen eigene Leistungen im Gut Thansen eingelöst werden. Verbleiben bei Zahlungen mit dem Gutschein Restguthaben, bleiben diese bestehen. Die Gültigkeitsdauer des Gutscheins beträgt 3 Jahre ab Ausstellungsdatum. Gutscheine können nicht zurückgegeben werden, sie sind nicht wiederverkäuflich oder übertragbar und sind nicht gegen Bargeld einlösbar. Die Gutscheine können nicht im Rahmen von Online-Bezahlungen verwendet werden.
Der Besteller des Gutscheins ist für die Angabe der korrekten Daten (insbesondere E-Mail-Adresse) verantwortlich, an welche der Gutschein und die Rechnung versendet werden soll. Widerrufsbelehrung: Erklärungen zu Gutscheinen können innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in beliebiger Form (Brief, Fax, E-Mail) oder, wenn der Gutschein vor Fristablauf überlassen wird, auch durch Rücksendung des Gutscheins widerrufen werden. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Erhalt des Gutscheins beim Empfänger.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder des Gutscheins. Der Widerruf ist zu richten an die STUMM Kommunikation Betriebs GmbH & Co KF, Gut Thansen 2, 21388 Soderstorf, Mail: verwaltung@gut-thansen.de.
§9 Mitgebrachte Speisen und Getränke
In den öffentlichen Bereichen ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt. Mahlzeiten können nur in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten des öffentlichen Bereiches (Restaurant, Bar, Lounge) eingenommen werden. Die Mitnahme von angebotenen Frühstücksbestandteilen ist nicht möglich. Auf den Zimmern ist die Zubereitung von Speisen untersagt.
§10 Gruppenbuchungen
Für Buchungen ab drei Zimmern können nur garantierte Reservierungen mit Abschluss eines gültigen Vertrages erfolgen. Zusätzlich gelten hier die jeweils gesonderten Vertragsbestimmungen des Gut Thansen.
§11 Haftung des Gut Thansen
Das Gut Thansen haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet das Gut Thansen für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung vom Gut Thansen beruhen sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen. Einer Pflichtverletzung des Gut Thansen steht die seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen gleich.
Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in diesen AGB nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Gut Thansen auftreten, wird das Gut Thansen bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge der Gäste bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Gast verpflichtet, dem Gut Thansen rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
Für eingebrachte Sachen haftet das Gut Thansen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Anspruch erlischt, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der eingebrachten Sache Anzeige macht. Für die unbeschränkte Haftung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§12 Parkplatz- und Kfz-Ordnung
- Ein Stellplatz auf dem Gut Thansen-Parkplatz ist generell im Buchungspreis enthalten, es kommt dadurch jedoch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht seitens des Gut Thansen besteht nicht. Das Gut Thansen übernimmt keine Obhut oder besondere Fürsorgepflichten für die vom Mieter eingebrachten Sachen. Der Nutzer sollte keinerlei Wertsachen im KFZ liegen lassen und dieses stets gut verschließen.
- Der Gast ist verpflichtet, einen Schaden unverzüglich, offensichtliche Schäden, jedenfalls vor Verlassen der Parkeinrichtung anzuzeigen. Das Gut Thansen haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Mieter oder sonstige Dritte Personen zu verantworten sind. Dies gilt insbesondere für Beschädigung, Vernichtung oder Diebstahl des Fahrzeuges oder bewegliche, an- und eingebauter Gegenstände am und aus dem Fahrzeug. Das Gut Thansen wird alles veranlassen, um dem Mieter im Schadensfalle Hilfe zukommen zu lassen.
- Das Gut Thansen haftet im Parkbereich nur für Schäden, die nachweislich von ihm bzw. von seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
- Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten Stellplätze abgestellt werden, ausgenommen durch Hinweisschilder andere Mieter reservierte Plätze. Das Gut Thansen ist berechtigt, fehlerhaft abgestellte Fahrzeuge durch geeignete Maßnahmen auf Kosten des Mieters umzusetzen oder umsetzen zu lassen. Hierfür kann das Gut Thansen eine Pauschale berechnen; der Mieter kann in diesem Fall nachweisen, dass die Kosten nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale sind.
- Das Gut Thansen ist ebenfalls berechtigt, das Fahrzeug des Mieters bei Gefahr im Verzug aus dem Parkbereich zu entfernen oder entfernen zu lassen.
- Im Parkbereich gilt die StVO, es darf nur im Schritttempo gefahren werden.
- Der Aufenthalt im Parkbereich ist nur zum Zwecke des Einstellens, Be- und Entladens sowie des Abholens von Fahrzeugen gestattet.
- Im Parkbereich sind nicht gestattet: − das Rauchen und die Verwendung von Feuer, − die Lagerung von Betriebsstoffen, -Behältern und feuergefährlichen Gegenständen, − das unnötige Laufenlassen von Motoren, − das Abstellen von Fahrzeugen mit undichtem Tank oder Vergaser, − das Betanken, das Reparieren, das Waschen, die Innenreinigung von Fahrzeugen, − das Ablassen von Kühlwasser, Betriebsstoffen oder Ölen, − das Verteilen von Werbematerial.
- Die Höchstparkdauer beträgt die Dauer des Gut Thansen-Aufenthaltes. Für längere Parkdauer muss im Einzelfall eine schriftliche Sondervereinbarung getroffen werden. Wohnmobile können nur gebührenpflichtig geparkt bzw. abgestellt werden - es bedarf dafür eine schriftliche Genehmigung des Gut Thansen.
- Nach Ablauf der Höchstparkdauer ist das Gut Thansen berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Mieters aus dem Parkbereich entfernen und einlagern zu lassen, sofern zuvor eine schriftliche Benachrichtigung des Mieters und/oder Fahrzeughalters unter Fristsetzung von mindestens zwei Tagen am Fahrzeug erfolgte und ergebnislos geblieben ist oder der Wert des Fahrzeuges die fällige Miete offensichtlich übersteigt. Dem Gut Thansen steht bis zur Entfernung des Fahrzeuges ein entsprechendes Entgelt zu. Der KFZ-Halter ist kostenpflichtig.
- Ist der Mieter Gut Thansen-Gast/ Kunde und übernimmt das Gut Thansen auf Wunsch des Mieters das Einparken oder Abholen des Fahrzeuges, so begründet auch dies keinen Verwahrungsvertrag und keine Überwachungspflicht, da es sich hierbei lediglich um eine Gefälligkeit des Gut Thansen gegenüber dem Gast handelt. Schäden, die dabei an anderen Fahrzeugen oder Sachen verursacht werden, sind über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Mieters/Fahrzeughalters zu regulieren. Das Gut Thansen und der vom Gut Thansen beauftragte Fahrer haften ferner nicht für die unmittelbar am Fahrzeug des Mieters entstandenen Schäden sowie für etwaige finanzielle Nachteile im Zusammenhang mit der Regulierung der Schäden an den anderen Fahrzeugen oder Sachen über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Mieters/Fahrzeughalters. (Selbstbehalte, Prämienanhebungen etc.), es sei denn, dass der vom Gut Thansen beauftragte Fahrer den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
- Der Mieter haftet für durch ihn selbst oder durch seine Erfüllungsgehilfen (z.B. Busunternehmen), seine Beauftragten oder seine Begleitpersonen an den Parkplatzeinrichtungen und sonstigen Einrichtungen/ Gebäude des Gut Thansen schuldhaft zugefügte Schäden (z.B. Eingrenzungen, Absperrbügel, etc.). Er ist verpflichtet, solche Schäden unaufgefordert vor Verlassen des Park- und Hofbereiches dem Gut Thansen zu melden. Eine Nichtbeachtung wird als Fahrerflucht eingestuft und führt zu einer Strafanzeige nebst ziviler Schadenersatzforderung.
- Der Mieter haftet für die Reinigungskosten bei von ihm verursachten Verunreinigungen oder sonstigen Schäden des Parkbereiches.
- Unbeschadet der Rechte aus Ziffern §12/ 1-14 haftet der Nutzer der Parkflächen dem Gut Thansen für alle entstandenen Kosten bei der Regulierung von Schäden. Das Gut Thansen kann aufgrund des sichergestellten Fahrzeugs ein Pfand- und ggf. Verwertungsrecht ausüben.
§13 Erfüllungs- und Zahlungsort, Gerichtsstand, Nebenabreden, Datenschutz, Teilunwirksamkeit
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- Erfüllungs- und Zahlungsort ist für beide Seiten der Sitz des Gut Thansen, somit der STUMM Kommunikation Betriebs GmbH & Co. KG.
- Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
- Mit Ausnahme für private Endverbraucher wird der Geschäftssitz des Gut Thansen als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund des jeweiligen Vertrages ergeben, vereinbart.
- Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen haben schriftlich zu erfolgen. Einseitige Änderungen und Ergänzungen durch den Vertragspartner sind unwirksam.
- Der Kunde/ Gast erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt und werden nicht an Dritte weitergegeben. Der Mieter hat jederzeit das Recht, der Speicherung seiner Daten zu widersprechen. Die Löschung wird streng nach den gesetzlichen Vorschriften stattfinden, wenn dem keine gesetzlichen Erfordernisse (z. B. aus steuerrechtlicher Sicht) entgegenstehen.
- Fotos und Texte auf der Homepage (www.gut-thansen.de) und/ oder in sonstigen Medien dienen der realistischen Beschreibung. Die 100 %-ige Übereinstimmung mit den Angeboten kann nicht gewährleistet werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die wirksam ist und dem Sinngehalt der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist für beide Seiten der Sitz des Gut Thansen, somit der STUMM Kommunikation Betriebs GmbH & Co. KG.
Seminar- und Eventzentrum Gut Thansen
STUMM Kommunikation Betriebs GmbH & Co.KG
vertreten durch den Geschäftsführer Philipp von Stumm
Thansen, den 20. März 2025